Bestattungsvorsorge in Neubrandenburg
Sicherheit und Entlastung
Für alle Lebenslagen sorgen wir vor, aber für die eigene Bestattung? Überlegen Sie einmal: Welche Wünsche haben Sie für die eigene Beerdigung? Kennen Ihre Angehörigen Ihre Wünsche? Wäre es für Sie ein beruhigendes Gefühl, die Finanzierung schon vorab zu sichern? Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag schaffen Sie Klarheit und Sicherheit für sich selbst und für Ihre Angehörigen. Gerne beraten wir Sie kostenfrei zu den Rahmenbedingungen und allen Details. Vereinbaren Sie vorab einen Termin, damit wir uns Zeit für Sie nehmen können – in unserem Bestattungsinstitut in Neubrandenburg oder bei Ihnen zu Hause.
Vorteile einer Bestattungsvorsorge
- Ihre Angehörigen haben Klarheit über Ihre Wünsche zur Bestattung und müssen in der Zeit der Trauer nicht mehr so viele Entscheidungen treffen.
- Das Ersparte für die eigene Beerdigung kann zweckgebunden angelegt werden, darf das Schonvermögen von 5.000 € jedoch nicht übersteigen.
- Die Bestattung wird auf jeden Fall nach Ihren Wünschen umgesetzt – selbst dann, wenn Sie keine Angehörigen haben, die sich darum kümmern können.
Was genau wird bei der Bestattungsvorsorge festgelegt?
Was Sie in Ihrer Bestattungsvorsorge festlegen, bleibt ganz Ihnen überlassen. Sie können dabei bis ins Detail gehen oder nur die Rahmenbedingungen der Bestattung vorgeben und alles Weitere Ihren Angehörigen überlassen. Nachfolgend einige Beispiele für Dinge, die Sie mit Ihrer Bestattungsvorsorge vertraglich regeln können:
- Art der Bestattung / Beisetzung
- Friedhof, Grabart, Grabstein, Grabpflege
- Ort und Art der Trauerfeier
- Trauerrede durch einen Geistlichen oder einen freien Redner
- Musik für die Trauerfeier
- Sarg- oder Urnenmodell
- Blumenschmuck und Dekoration
- Gestaltung und Inhalt der Trauerkarte bzw. der Zeitungsanzeige
- Gästeliste für die Kaffeetafel nach der Trauerfeier / Beerdigung
- Besondere individuelle Wünsche, die berücksichtigt werden sollen
- Finanzielle Absicherung des Vorsorgevertrags
Unsere Bitte: Bevor Sie einen Vorsorgevertrag unterzeichnen, tauschen Sie sich auch mit Ihrer Familie aus. Es kommt immer wieder vor, dass sich Menschen eine besonders schlichte Bestattung und Grabstelle wünschen, um der Familie nicht „zur Last zu fallen“, während die Angehörigen selbst durchaus das Bedürfnis haben, einen schön gestalteten Ort zum Trauern und zum Gedenken zu haben.
Vorsorgefinanzierung
Das Problem bei Ersparnissen für die eigene Beerdigung: Wenn im Alter einmal Sozialleistungen beantragt werden müssen, bleibt nur das gesetzliche Schonvermögen und das Ersparte muss für andere Dinge verwendet werden. Die Lösung: In Verbindung mit einem Vorsorgevertrag für eine Bestattung in einem angemessenen Rahmen können Sie das Geld zweckgebunden anlegen. Es darf dann ausschließlich für die Bestattung verwendet werden. Zwei solcher Finanzierungsmodelle sind möglich: Einerseits ein zweckgebundenes Treuhandkonto, etwa bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Zum anderen eine Sterbegeldversicherung, die wir Ihnen in Kooperation mit dem Kuratorium Deutsche Bestattungskultur anbieten. Lassen Sie uns in der Vorsorgeberatung gemeinsam schauen, welche Lösung in Ihrer Situation am geeignetsten ist.
Letzter Wille
Ihre Rechte am Lebensende
An dieser Stelle haben wir allgemeine Informationen für Sie zusammengestellt. Sie ersetzen weder eine Rechtsberatung noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Wenn Sie eine konkrete Rechtsberatung wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.
Weiterführende Informationen finden Sie hier beim zuständigen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
- Broschüre „Erben und Vererben“
- Informationsportal „Vorsorge und Patientenrechte“
Testament
In Ihrem Testament bestimmen Sie, was genau mit Ihrem Vermögen im Todesfall geschehen soll. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, ein rechtskräftiges Testament zu verfassen: Dazu gehört u. a. das „eigenhändige Testament“. Es muss von Ihnen handschriftlich (auf Papier) niedergeschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Eine weitere Möglichkeit ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.
Erbrecht
Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erbenreihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind die Kinder und deren Abkömmlinge. Der Ehepartner ist neben den Erben erster Ordnung ebenfalls gesetzlicher Erbe. In einer Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücksgeschäfte, ist eine notarielle Vorsorgevollmacht notwendig, für andere Vermögensgeschäfte ist zumindest eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Bei Bankgeschäften aller Art, empfiehlt sich ebenfalls eine notarielle Vollmacht, da Kreditinstitute in der Praxis häufig eine solche fordern. Abschließend sollte eine Vorsorgevollmacht immer mit einer Patientenverfügung kombiniert werden, um auch gesundheitliche Aspekte zu klären.
Es besteht zudem die Möglichkeit, die Vorsorgevollmacht in dem sogenannten zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu registrieren. Damit wird sichergestellt, dass im Falle einer erforderlichen Betreuung schnellstmöglich der gewünschte Betreuer eingesetzt wird.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhaltspunkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patientenverfügung kann mit einer (notariellen) Vorsorgevollmacht verbunden werden, aber auch isoliert und privatschriftlich erstellt werden.